Leistungen der Pflegekasse

Nach der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) legt die Pflegekasse die Pflegeklasse fest, das ist im Regelfall der Einstufungsvorschlag des MDK. Die festgelegte Pflegeklasse wird dem Antragsteller in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt und bestimmt die Höhe der monatlichen Leistungen (Zahlungen) der Pflegekasse.

Diese betragen monatlich:

Pflegeklasse 0 – 0,00 Euro
Pflegeklasse 1 – 1.023,00 Euro
Pflegeklasse 2 – 1.279,00 Euro
Pflegeklasse 3 – 1.510,00 Euro

Die Leistungen der Pflegekassen werden bei gesetzlich Versicherten unmittelbar an die Einrichtung gezahlt und von den Rechnungen abgesetzt.