Die maßgeblichen Verträge

Versorgungsvertrag

Die Seniorenresidenz Im Park und die Seniorenresidenz Am Kaiserberg sind zugelassene Einrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgestz. Die Zulassung erfolgte durch den Abschluss von Versorgungsverträgen nach § 72 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege.

Entgeltvereinbarung

Für die Seniorenresidenz Im Park und die Seniorenresidenz Am Kaiserberg bestehen Pflegesatzvereinbarungen nach § 85 SGB XI für vollstationäre Einrichtungen gem. § 84 SGB XI und Unterkunft und Verpflegung nach § 87 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Wetteraukreis als zuständigem Träger der Sozialhilfe.

Vereinbarung nach § 93 Abs. 7 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Für die Seniorenresidenz Im Park und die Seniorenresidenz Am Kaiserberg bestehen Vereinbarungen nach dem BSHG. Damit ist gewährleistet, dass auch Bewohner in die Einrichtung aufgenommen werden können, die die Heimentgelte aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht aufbringen können.

Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen

Mit Abschluss des Versorgungsvertrages unterliegen beide Einrichtungen dem Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI, der zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und den Verbänden der Leistungserbringer abgeschlossen wurde und die im Rahmen des Versorgungsvertrages zu erbringenden Regelleistungen bestimmt.

Qualitätsvereinbarung gemäß § 80 SGB XI

Mit Abschluss des Versorgungsvertrages unterliegen beide Einrichtungen der Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI, die auf Bundesebene zwischen den Vereinigungen der Träger der voll-stationären Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Bundesvereinigung der komunalen Spitzenverbände sowie den Spitzenverbänden der Pflegekassen abgeschlossen wurde.

Heimgesetz

Die Seniorenresidenz Im Park und die Seniorenresidenz Am Kaiserberg unterliegen dem Heimgesetz und werden durch die zuständige Heimaufsichtsbehörde regelmäßig überwacht.