Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im beruflichen Kontext Hinweise auf Rechtsverstöße melden. Hinweise werden vertraulich entgegengenommen und bearbeitet.
Wer kann Hinweise abgeben?
Hinweise können ausschließlich von Beschäftigten (Mitarbeitenden) sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern abgegeben werden.
Interne Meldestelle (ausgelagert):
DataSecurITy UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 42, 89180 Berghülen
Meldekanäle:
Portal:
https://datasecurity-ug.de/hinweisgeberschutz
E-Mail:
hinweisgeber@datasecurity-ug.de
Telefon: +49 (0)7344 924849-0
Post: DataSecurITy UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 42, 89180 Berghülen
Über das Meldeportal kann ein strukturiertes Meldeformular ausgefüllt werden. Die Kommunikation erfolgt vertraulich.
Weiterleitung auf eine externe Webseite
Hinweis: Mit Klick auf den oben genannten Link verlassen Sie unsere Internetseite und werden auf das Meldeportal der DataSecurITy UG weitergeleitet. Für die Inhalte und die technische Umsetzung des Meldeportals ist die DataSecurITy UG verantwortlich.
Keine anonymen Hinweise:
Anonyme Hinweise werden nicht entgegengenommen und nicht bearbeitet. Bitte geben Sie Ihren Namen und mindestens eine Kontaktmöglichkeit an.
Datenschutz:
Die Identität hinweisgebender Personen wird gemäß § 8 HinSchG vertraulich behandelt. Mehr Informationen:
Datenschutzhinweise hier
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