Sehr geehrte Angehörige und Freunde des Hauses,
wie Sie sicherlich den Nachrichten entnommen haben, entfallen ab dem 02.04.2022 nach dem aktuellen Bundesinfektionsschutzgesetz viele Schutzmaßnahmen. Dies gilt allerdings nicht für Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäuser usw.
Die Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung-CoBaSchuV) mit Stand: 02.04.2022, können Sie auf der Homepage des Landes Hessen unter www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen nachlesen.
Wir möchten Sie hier nochmal für unsere Einrichtung weiterhin geltenden Regelungen informieren:
Es besteht weiterhin Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher (FFP2 Masken).
Gäste dürfen unsere Pflegeeinrichtung nur betreten, wenn sie über einen Testnachweis nach §22a Abs.3 des Infektionsschutzgesetz verfügen.
Unsere Testzeiten:
Mittwochs: 13.30-17.30 Uhr
Samstags: 13.30-17.30 Uhr (erstmals am 11.12.2021)
Mittwochs: 09.00-14.00 Uhr
Sonntags: 13.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie auf die mögliche Nutzung der vielen Testzentren aufmerksam machen (in Bad Nauheim z.B. Parkstr. 12 auch ohne Termine möglich). Sie schonen damit wertvolle Personalressourcen für die Versorgung und Betreuung ihrer Angehörigen.
Wenn Sie sich zusätzlich rund um das Thema COVID19 informieren möchten, so empfehlen wir Ihnen folgende Website:
http://www.pflege-in-hessen.de/covid-19-schulungen/
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!